Allgemeine Geschäftsbedingungen

 Spotlight Promotion UG (haftungsbeschränkt), Zum Sportplatz 6a, 49134 Wallenhorst 

(nachfolgend auch: „Spotlight“) 

 

  • 1 Anwendungsbereich

(1) Alle Lieferungen, Leistungen und Angebote von Spotlight erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese sind Bestandteil aller Verträge, die Spotlight mit ihren Vertragspartnern (nachfolgend auch „Kunde“ genannt) über die von ihm angebotenen Lieferungen oder Leistungen schließt. Sie gelten auch für alle zukünftigen Lieferungen, Leistungen oder Angebote an den Auftraggeber, selbst wenn sie nicht nochmals gesondert vereinbart werden. 

(2) Geschäftsbedingungen des Kunden oder Dritter finden keine Anwendung, auch wenn Spotlight ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert widerspricht. Selbst wenn Spotlight auf ein Schreiben oder eine E-Mail Bezug nimmt, das Geschäftsbedingungen des Kunden oder eines Dritten enthält oder auf solche verweist, liegt darin kein Einverständnis mit der Geltung jener Geschäftsbedingungen 

(3) Spotlight schließt keine Verträge mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB ab. Der Kunde versichert, bei Vertragsschluss mit Spotlight als Unternehmer gemäß § 14 BGB beziehungsweise als Kaufmann nach HGB zu handeln. 

 

  • 2 Leistungen von Spotlight

(1) Spotlight erbringt individuelle Foto-, Video- und Web-Dienstleistungen im Auftrag des Kunden.  

(2) Spotlight erbringt außerdem Coaching- und Beratungsdienstleistungen für Unternehmer im Bereich der Foto-, Video- Webseiten-Produktion. 

(3) Der Kunde hat die ihm obliegenden Mitwirkungshandlungen stets vollständig und fristgemäß auf erstes Anfordern zu erbringen. Unterlässt der Kunde eine Mitwirkungshandlung und verhindert damit die Leistungserbringung durch Spotlight, bleibt der Vergütungsanspruch von Spotlight unberührt. In Bezug auf Coaching- und Beratungsdienstleistungen besteht kein Anspruch des Kunden auf Erreichen eines konkreten Erfolgs. Die Dienstleistungen von Spotlight insoweit unterfallen dem Dienstvertragsrecht, sofern es sich dabei um konzeptionelle Arbeiten und/oder Coaching handelt. 

(4) Der Kunde hat die Leistungserbringung von Spotlight durch angemessene Mitwirkungshandlungen auf erstes Anfordern unverzüglich zu fördern. Er wird insbesondere Spotlight die dafür erforderlichen Informationen und Daten zur Verfügung stellen. Darüber hinaus wird der Kunde die notwendigen Arbeitsmaterialien auf erstes Anfordern von Spotlight zur Verfügung stellen. 

(5) Der Kunde benennt auf erstes Anfordern von Spotlight einen Ansprechpartner („Projektleiter“) als feste Bezugspersonen für alle das Projekt betreffenden Angelegenheiten. 

(6) Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht nach und kann Spotlight aus diesem Grunde seine Leistungen ganz oder teilweise nicht innerhalb der vereinbarten Zeit abschließen, so verlängert sich der dafür vereinbarte Zeitraum angemessen. 

(7) In Bezug auf die von Spotlight zu erbringenden Leistungen gegenüber dem Kunden steht Spotlight in Bezug auf die Ausführung ein Leistungsbestimmungsrecht nach § 315 BGB zu. 

(8) Spotlight ist berechtigt, dem Kunden geschuldete Leistungen auch von Erfüllungsgehilfen und von Dritten erbringen zu lassen. 

 

  • 3 Zustandekommen von Verträgen

(1) Der Vertragsschluss zwischen Spotlight und dem Kunden kann fernmündlich, schriftlich oder in Textform erfolgen.   

(2) Der Kunde erhält bei mündlichem Vertragsschluss auf Wunsch von Spotlight eine Auftragsbestätigung, welche jedoch für den Vertragsschluss nicht konstitutiv ist. 

 

  • 4 Abnahmebedürftige Leistungen

(1) Spotlight kann nach Abschluss der jeweiligen Teilleistung jeweils eine Abnahme der Teilleistung verlangen und nach Durchführung aller Anpassungsleistungen zusätzlich eine Gesamtabnahme aller Leistungen 

(2) Spotlight ist bei Vorliegen eines erheblichen Mangels berechtigt, zwei Mal binnen einer angemessenen und vom Kunden zu setzenden Frist nachzubessern. Der insoweit entstehende Zeitaufwand ist vom Kunden separat zu vergüten. Unerhebliche Mängel der (Teil-)Leistung stehen einer Abnahme nicht entgegen.   

(3) Die abzunehmende (Teil-) Leistung von Spotlight gilt auch dann als abgenommen, wenn der Kunde sich auf Aufforderung von Spotlight hin zur Abnahme der jeweiligen (Teil-) Leistung nicht binnen 7 Werktagen schriftlich erklärt und erhebliche Mängel rügt. 

(4) Weitergehende Ansprüche des Kunden, insbesondere auf Ersatz der erforderlichen Aufwendungen für die Beseitigung der Mängel, Schadenersatz und den Ersatz vergeblicher Aufwendungen bestehen nicht. 

(5) Sofern die Mängel, die zur außerordentlichen Kündigung des Vertrages führen, nicht erhebliche Mängel im vorgenannten Sinn darstellen, hat der Kunde keinen Anspruch auf Rückforderung von Teilen der Vergütung. 

 

  • 5 Zahlungen, Preise, Bedingungen

(1) Die Preise, die von Spotlight angegeben und mitgeteilt werden, sind verbindlich. Sofern Spotlight für die Erstellung eines Branding-Konzeptes einen Pauschalpreis angeboten hat, bezieht dieser sich hälftig auf die konzeptionellen und hälftig auf die produzierenden Arbeiten durch Spotlight. Der hälftige Rechnungsbetrag für konzeptionelle Arbeiten ist vorbehaltlich individueller Absprache im Voraus durch den Kunden zu entrichten. Die mitgeteilten Preise verstehen sich jeweils netto zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer. 

(2) Die Bezahlung der Leistungen von Spotlight erfolgt sofort nach Rechnungserteilung oder nach individueller Vereinbarung. Die Vergütung der Dienste von Spotlight ist grundsätzlich bei Abschluss des Vertrags fällig, es sei denn, das Angebot von Spotlight ist anders lautend. Eine Spotlight erteilte (SEPA-) Einzugsermächtigung gilt bis auf Widerruf auch für die weitere Geschäftsverbindung. 

(3) Sofern der SEPA-Lastschrifteinzug vereinbart wird, hat der Kunde Spotlight nach Vertragsschluss ein schriftliches SEPA-Lastschriftmandat zu erteilen. Dem Kunden wird auf Anfrage ein entsprechendes Formular von Spotlight zur Verfügung gestellt. 

(4) Spotlight stellt dem Kunden eine ordnungsgemäße und die Umsatzsteuer ausweisende Rechnung aus (ggf. durch Erfüllungsgehilfen). 

(5) Für den Fall, dass vereinbarte Lastschriften nicht vom Konto des Kunden eingezogen werden können und eine Rückbuchung erfolgt, ist der Kunde verpflichtet, den geschuldeten Betrag binnen drei Werktagen nach Rückbuchung an Spotlight zu überweisen und die durch die Rückbuchung veranlassten Kosten zu übernehmen. 

 

  • 6 Kündigung, Laufzeit, Abnahmetermin

(1) Der Vertrag hat die individuell zwischen den Parteien vereinbarte Mindestlaufzeit. 

(2) Etwaige freie Kündigungsrechte nach Werk- oder Dienstvertragsrecht während der Vertragslaufzeit sind ausgeschlossen. 

(3) Kündigungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. 

(4) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt stets unberührt 

 

  • 7 Verzug / außerordentliche Kündigung

(1) Fristen für die Leistungserbringung durch Spotlight beginnen nicht, bevor der jeweils fällige Rechnungsbetrag bei Spotlight eingegangen ist und vereinbarungsgemäß die für die Leistungen notwendigen Daten bei Spotlight vollständig vorliegen beziehungsweise die notwendigen Mitwirkungshandlungen komplett erbracht sind. 

(2) Ist der Kunde mit fälligen Zahlungen im Verzug, behält Spotlight sich vor, weitere Leistungen bis zum Ausgleich des offenen Betrages nicht auszuführen. 

(3) Ist der Kunde im Fall der Ratenzahlung mit mindestens zwei fälligen Zahlungen gegenüber Spotlight in Verzug, ist Spotlight berechtigt, den Vertrag außerordentlich zu kündigen und die Leistungen einzustellen. Spotlight wird die gesamte Vergütung, die bis zum nächsten ordentlichen Beendigungstermin fällig wird, als Schadensersatz geltend zu machen. 

 

  • 8 Erfüllung

(1) Spotlight wird die vereinbarten Dienstleistungen gemäß Angebot mit der erforderlichen Sorgfalt durchführen. Spotlight ist berechtigt, sich dazu uneingeschränkt der Hilfe Dritter zu bedienen. 

(2) Dem Kunden ist bewusst, dass Spotlight bis auf anderslautende und explizit schriftliche Vereinbarung die Erbringung von Dienstleistungen und nicht die Herstellung eines Werks schuldet. Auf Anforderung des Kunden wird Spotlight innerhalb einer angemessenen Frist Auskunft  über die im Rahmen des Vertrags erbrachten Dienste erteilen.  

(3) Ist Spotlight gehindert, die vereinbarten Dienstleistungen zu erbringen und stammen die Hinderungsausgründe aus der Sphäre des Kunden, bleibt der Vergütungsanspruch von Spotlight unberührt. 

 

  • 9 Verhalten und Rücksichtnahme

Der Kunde hat die üblichen Verhaltensweisen eines redlichen Kaufmanns gegenüber Spotlight zu gewährleisten. Wir behalten uns vor, jede rechtswidrige und/oder unsachgemäße beziehungsweise sachgrundlose Äußerung über unser Unternehmen und unsere Dienstleistungen, sei es durch Kunden, Mitbewerber oder anderweitige Dritte, insbesondere unwahre Tatsachenbehauptungen und Schmähkritiken, zivilrechtlich zu verfolgen und darüber hinaus ohne Vorankündigung zur Strafanzeige zu bringen. 

 

  • 10 Nutzungsrechte

Der Kunde erhält ein einfaches Nutzungsrecht in Bezug auf die von Spotlight erstellten und zur Verfügung gestellten Arbeits- und Leistungsergebnisse. Leistungs- und Arbeitsergebnisse im Sinne des zugrunde liegenden Vertrags sind alle Werk- bzw. Dienstleistungen oder Teile davon, die von Spotlight für den Kunden erstellt wurden (z. B. alle Informationen, Dokumente, Auswertungen, Videos, Fotos, im Rahmen der Auftragserfüllung erworbenes Knowhow, Werbeanzeigen,  Zeichnungen, Materialien, Pflichtenhefte, Programmentwürfe, (elektronische) Dateien, Datensammlungen, Individualsoftware einschließlich dazugehöriger Dokumentation, Handbücher und IT-Systeme in Form von Quellcodes oder in sonstiger Form). Solange Arbeitsergebnisse nicht fertig gestellt sind, gelten die entsprechenden Teilergebnisse als Arbeitsergebnisse im Sinne dieses Vertrages. 

 

  • 11 Haftung

(1) Spotlight haftet im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen dem Kunden gegenüber allen vorsätzlichen oder grob fahrlässig verursachten Schäden. 

(2) Ein Haftungsanspruch für Mängel muss spätestens innerhalb von zwei Wochen nach Übergabe der Masterkopie angemeldet werden. Inhaltliche Gesichtspunkte stellen keinen Mangel dar. 

(3) Bei Feststellung eines durch den Auftragnehmer verursachten Mangels besteht kein Schadensersatzanspruch, es sei denn Spotlight hat einen Mangel arglistig verschwiegen oder den Mangel durch fahrlässiges Verhalten verursacht. 

  • 12 Verschwiegenheit

Spotlight und der Kunde sind wechselseitig dazu verpflichtet, alle aufgrund des Vertragsverhältnisses und seiner Durchführung bekanntwerdenden Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse des anderen Teils zu wahren und die Einhaltung dieser Verpflichtung auch hinsichtlich der Mitarbeiter durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen und zu kontrollieren. Die Geheimhaltungsverpflichtung besteht über die Dauer des Vertrages hinaus. 

  • 13 Widerrufsrecht

In Bezug auf mit Spotlight geschlossene Verträge gegenüber Unternehmern besteht kein Widerrufsrecht. 

 

  • 14 Schlussbestimmungen

(1) Abweichungen von diesen AGB sind nur wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart wurden. Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist ein schriftlicher Vertrag bzw. die schriftliche Bestätigung von Spotlight maßgebend. 

(2) Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort ist der Sitz von Spotlight. Ausschließlicher kaufmännischer Gerichtsstand ist der Sitz von Spotlight.